Der neue Mensch

Die Diskussion um die Gestaltung Künstlicher Intelligenz stellt Grundprinzipien des Mensch-Seins und des Zusammenlebens in Frage. Daraus ergeben sich Veränderungen für das Gemeinwohl. Die Zukunft macht die Debatte über neue „künstliche“ Persönlichkeiten und Mischformen wie Cyborgs in ihrer Bedeutung für Gemeinschaften und Gemeinwohl dringend notwendig. Bisherige Strategien zum Umgang mit KI fokussieren auf Regulierungsaspekte und nehmen die Auswirkungen auf menschliches Zusmmenleben zu wenig in den Blick.

Digitalisierung und insbesondere Künstliche Intelligenz bzw. maschinelles Lernen in Verbindung mit Algorithmus-basierten Entscheidungsprozessen werden unser Alltagsleben massiv beeinflussen. Das ist mittlerweile eine Binsenweisheit. Die Diskussion um die Folgen und wie die Menschen in einer Gesellschaft darauf vorbereitet werden sollten, ist in vollem Gange, unter anderem auch in der Blogparade der Bertelsmann Stiftung anlässlich des Eckpunktepapiers der Bundesregierung zu einer KI-Strategie. Auch, wie Technologie gestaltet werden muss, um Teilhabe zu ermöglichen und Benachteiligungen zu verhindern. Das ist gut so. Denn die Diskussion birgt viele ethische Fragen in sich, die auch ausserhalb der Digitalisierungsdebatte längst gestellt werden müssen. Zum Beispiel: Welche Vorstellung haben wir von einer inklusiven Gesellschaft, an der alle teilhaben können und wo sind deren Grenzen erreicht? Welchen Stellenwert messen wir zukünftig faktenbasierten Einflussfaktoren auf Entscheidungsprozesse im Vergleich zu „gut feelings“ zu? Wie steht es um das Verhältnis von datenbasierter Vorhersage zu Beobachtungen von erlebter Realität in deren faktischer Geltung?

Zusammengenommen könnte man fragen, ob der Mensch mit seinen Jahrtausende alten Wahrnehmungs- und Entscheidungsmustern am Anfang des 21. Jahrhunderts angesichts der technologischen Entwicklungen nicht zur Disposition steht und einmal einer grundlegenden Revision bedarf? Unter anderem darin liegt der Wert der Debatte um neue Technologien: Sie befördert eine längst überfällige Reflexion unseres Mensch-Seins und unseres Verständnis von Zusammenleben. Denn dass daraus enstehende neue Bewertungen und möglicherweise Paradigmen Auswirkungen auf das sogenannte Gemeinwohl, das gesellschaftlich „Gewollte und Gute“ haben wird, liegt auf der Hand. Insofern ist die Debatte um Künstliche Intelligenz natürlich auch eine Debatte um das Gemeinwohl – gerade diese technologische Entwicklung fordert den Menschen und mit ihm seine Vorstellung von Zusammleben und Zusammenhalt massiv heraus.

Besonders spannend wird es natürlich – und hier lässt zum Beispiel das Eckpunktepapier eine bedenkliche Lücke – , wenn Künstliche Intelligenzen und die mit Ihnen verbundenen Algorithmen als eigenständige (Rechts-)Subjekte interpretiert werden. Das ist nicht nur eine rechtliche Frage, sondern vor allem eine moralische und gesellschaftliche. Wenn da eine neue „Person“ in unsere Gemeinschaft eintritt: Welche Werte gelten für diese Persönlichkeiten? Inwiefern sind sie von unserem Gedanken zu Gemeinwohl eigentlich umfasst? Haben Sie Anrechte auf Schutz, auf Teilhabe, auf Privatsphäre? Und, zuallererst: Auf Würde? Welche Beiträge müssen, können Sie zum Gemeinwohl liefern, wo gefährden sie es? Aber auch: Sanktionieren wir die Gefährdungen für das Gemeinwohl, die von Ihnen ausgehen, anders als die von „realen“ Menschen? Es ist freilich noch Zukunftsmusik, bis autonome Systeme so etwas wie eine Seele haben und also das hauptsächliche Kriterium, das viele von uns für die Erlangung von Rechten knüpfen, erfüllen. Andererseits: Allzu lange sollten wir uns nicht sicher vor dieser Veränderung fühlen. Diese Entwicklung wird kommen, dafür sorgen schon allein enorme ökonomische Interessen. Unser Verständnis von Gesellschaft wird radikal herausgefordert werden. Auf diese Frage nimmt das Eckpunktepapier der Bundesregierung gleichwohl nur wenig Bezug.

Auf dem Weg dorthin können wir übrigens heute schon beobachten, wie Technik Einzug in den menschlichen Körper hält. Dabei werden dessen Leistungsmöglichkeiten nicht nur repariert, sondern auch erweitert. Diese, etwa mit den Begriffen „Human Enhancement“ oder „Transhumanismus“ beschriebene Entwicklung ist womöglich noch viel weitreichender. Während wir rein exogene Systeme womöglich noch relativ einfach als künstlich und als moralisches Subjekt Menschen gegenüber als nicht ebenbürtig abtun können, entstehen durch solcherlei technologische Modifikationen Mischformen, „Cyborgs“, mit erheblich schwierigem Beurteilungsbedarf. Durch Technologie und genetische Veränderungen in ihren Sinneswahrnehmungen oder ihrer geistigen Kapazität deutlich verbesserte Menschen: Welchen Stellenwert nehmen sie und ihre Bedürfnisse in unserer Gemeinschaft ein? Welche möglicherweise gesteigerte Verantwortung haben Sie für das Gemeinwohl? Haben sie, aufgrund der Möglichkeit von Brain- und Bodyhacking womöglich andere Schutzrechte? Wie gehen wir mit Menschen um, deren künstliche Augen und Ohren alles Gesehene und Gehörte an externe Systeme mit künstlicher Intelligenz übertragen? Wird es moralisch legitim sein, dass Eltern ihrem 17jährigen Sohn vor dem Abitur ein Chip-Update mit dem notwendigen Prüfungswissen schenken? Und wie gehen wir damit um, dass sich das nicht alle leisten können?

Die hilflosen Debatten um den Läufer Pistorius und seine Beinprothese oder die Google Glass waren nur ein schwaches Echo aus der Zukunft. Vor uns liegen Auseinandersetzungen im Rahmen einer Entwicklung, die man in ihrer Bedeutung womöglich mit dem evolutionären Schritt aus dem Wasser an Land vergleichen muss. Was das für die Debatte um Gemeinwohl bedeutet, vermag man sich noch nicht vorzustellen. Unstrittig muss aber sein, dass wir auf diese Auseinandersetzungen vorbereitet sein müssen. Das Eckpunktepapier der Bundesregierung zur künstlichen Intelligenz erfüllt diesen Anspruch mit seinem bisherigen Fokus auf Regulierungsnotwendigkeiten noch nicht ausreichend.

(Bildnachweis: Pexels)

 

 

 

 

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